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Initiativ!

Antragsberechtigt

nicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen

Antragsfrist

30.09.2024

Fördermittelgeber
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Informationen zum Fördermittel

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert im Programm "initiativ!" explizit nicht rechtsfähige Initaitiven und nicht gemeinnützige Organisationen. Die beiden Zielgruppen sind von vielen Förderprogrammen ausgenommen, weshalb sich die DSEE mit dem besonderen Förderprogramm an diese Engagmentbereiche richtet.

Gefördert werden z.B. folgende Projekte:

  • Strukturen stärken: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Initiativen vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Engagierten – im Förderprorgamm initiativ! können die Sachausgaben dafür beantragt werden.
  • Engagierte gewinnen und binden: Über Mitmachmöglichkeiten in eurer Initiative informieren, die Webseite auf Vordermann bringen oder eine Schnupper-Aktion durchführen. 
  • Den Wert des Engagements zeigen: Ihr wolltet schon immer mal zeigen, was freiwilliges Engagement bei euch vor Ort alles bringt? Oder Danke sagen, bei denen, die sich engagieren? Engagement sichtbar machen: in der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für eure langjährig Aktiven lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen.

Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden. Personalkosten sind nicht förderfähig. Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein.

Unter Gemeinwohlorientierung verstehet die DSEE, dass

  • die Projektziele über das unmittelbare eigene Interesse eurer Gruppe hinausgehen,
  • euer Projekt im öffentlichen Interesse liegt und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.

Körperschaften öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt. 

Die Projektförderung beträgt bis zu 500 Euro. In Ausnahmefällen sind bis zu 1.000 Euro möglich. Ein Eigenanteil muss nicht eingebracht werden.

Anträge können über die unten angegebene Internetseite der DSEE vom 24.06. bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „initiativ!“


Anprechpersonen

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
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