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Denkmalpflege

Antragsberechtigt

Vereine, Stiftungen, Kommunen

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber:
Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Informationen zum Fördermittel

Die Stiftung unterstützt den Erhalt des kulturellen Erbes und die damit verbundene Identität und Landschaftsprägung im Rahmen des Förderbereichs Denkmalpflege. Neben Baudenkmalen sind auch alle anderen nach aktuellem Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz benannten Denkmale Gegenstand der Förderung. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind das öffentliche Interesse an der Erhaltung sowie der öffentliche Zugang zum Denkmal. Auch ist ein nicht ausschließlich eigennütziger Gebrauch des Denkmals eine Fördervoraussetzung.

Schwerpunktmäßig werden (unter Denkmalschutz stehende) Denkmale gefördert, die in einem Zusammenhang mit der Natur und Umwelt stehen. Dies kann durch

  • die historische Nutzung (Windmühlen, Bau-, Technik- und Gewässeranlagen, etc.),
  • die aktuelle Nutzung (z. B. ein Museum, welches Handlungsweisen und –techniken präsentiert, die einen umweltverbundenen Umgang mit der Natur vermitteln), oder
  • die ökologische Bedeutung (bspw. Dorfstrukturen, welche Lebensräume für Flora und Fauna bieten).

erreicht werden.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Förderobergrenze von in der Regel 20.000 € je Objekt kann bei Objekten mit einer bundesweiten Bedeutung auf bis zu 50.000 € angehoben werden.

Die Antragsfristen variieren je nach beantragter Fördersumme. Weitere Informationen erhalten Sie über die unten aufgeführten Links. 

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Denkmalpflege“
Mehr Informationen zu den einzelnen Antragsfristen und Terminen auf der Internetseite bei der Bingo-Umweltstiftung
Angebot zur Video-Sprechstunde: Antragstellung bei der Bingo-Umweltstiftung


Anprechpersonen

Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung
Neues Haus 4
30175 Hannover
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