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EhrenWERT.

Antragsberechtigt

Vereine, gemeinnützige Körperschaften

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber:
Klosterkammer Hannover

Informationen zum Fördermittel

Um das ehrenamtliche Engagement als Stütze des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken, fördert die Klosterkammer mit ihrem Programm ehrenWERT. die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Das Förderprogramm ehrenWERT. zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche 
  • Förderung von bis zu 100 Prozent der Ausgaben 
  • freie Wahl des Qualifizierungsanbieters oder Referenten 
  • kurze Entscheidungsfristen

Eine Qualifizierungsmaßnahme passt zu ehrenWERT., wenn sie einen vorhandenen Bedarf deckt, Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit verbessert und einen persönlichen Gewinn für die Ehrenamtlichen darstellt. Die Qualifizierung darf jedoch keine berufliche Fort- oder Weiterbildung ersetzen.

Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen müssen einer ehrenamtlichen Tätigkeit dienen und einen der folgenden Förderzwecke der Klosterkammer erfüllen:

  • Kirche: ehrenamtliche Arbeit, die evangelische und katholische Institutionen bei der – auch ökumenischen – Wahrnehmung der eigentlichen kirchlichen Aufgaben unterstützt. 
  • Bildung: ehrenamtliche Arbeit, die der Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche dient. 
  • Soziales: ehrenamtliche Arbeit für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die beantragte Fördersumme muss unter 10.000 Euro liegen. Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen sind fachliche Schulungen und Fortbildungen durch Praxisreflexion, beispielsweise Supervision. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Tätigkeit der Ehrenamtlichen, die an der Qualifizierung teilnehmen, im niedersächsischen Fördergebiet der Klosterkammer stattfindet.

Zu 100 Prozent werden die Ausgaben für Fortbildungen von Ehrenamtlichen übernommen. Dabei sind alle Ausgaben förderfähig, die direkt für die Qualifizierungsmaßnahme anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben zur Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme.

Anträge, deren Unterlagen bis zum Ersten des Monats vollständig vorliegen, werden in der Regel bis zum Ende des Monats entschieden.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „ehrenWERT.“


Kontakt / Information

Beratungsangebot zu den Förderungen der Klosterkammer Hannover


Anprechpersonen

Klosterkammer Hannover
Eichstraße 4
30161 Hannover
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