Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
AntragsberechtigtVereine, Verbände, Kommunen
Antragsfrist31.12.2024
Fördermittelgeber
Land Niedersachsen
Informationen zum Fördermittel
Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte
- zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
- zur Ermächtigung und Beteiligung,
- zum Abbau von Barrieren sowie
- zur Schaffung beziehungsweise Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000.
Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Weiterführende Links
Kontakt / Information
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
z. Hd.Herrn Weigelt
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131/15-3235
Fax: 04131/15-3292