Förderung von Vereinen und Verbänden in der Jugendarbeit
AntragsberechtigtFreie Träger der Jugendarbeit
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen
Informationen zum Fördermittel
Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen:
- Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
- Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Seminare, Bildungsmaßnahmen
- Materialbeschaffung
- Besondere Projekte
- Versicherungsschutz
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Für die Beratung bei Förderanträgen nach der Leitlinie wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe. DIe Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Ansprechpersonen".
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung von Vereinen und Verbänden in der Jugendarbeit“
Anprechpersonen
Ines Bode
37081 Göttingen
- Telefon: 0551 525-3003
- E-Mail: bode.i@landkreisgoettingen.de
- Gehe zur Webseite: www.landkreisgoettingen.de
Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit, Verleih von Großkanadiern für die Kinder- und Jugendarbeit