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Förderung von Vereinen und Verbänden in der Jugendarbeit

Antragsberechtigt

Freie Träger der Jugendarbeit

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen: 

  • Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
  • Freizeiten
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Seminare, Bildungsmaßnahmen
  • Materialbeschaffung
  • Besondere Projekte
  • Versicherungsschutz

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Für die Beratung bei Förderanträgen nach der Leitlinie wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe. DIe Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Ansprechpersonen".

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung von Vereinen und Verbänden in der Jugendarbeit“


Anprechpersonen

Ines Bode

Fachbereich Jugend, Fachdienst Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe
Landkreis Göttingen
Gothaer Platz 2
37081 Göttingen

    Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit, Verleih von Großkanadiern für die Kinder- und Jugendarbeit

     

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