Weiter zum Inhalt

Förderungen für Kooperationen von Sportvereinen (Landkreis Göttingen)

Antragsberechtigt

Sportvereine

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Der Landkreis Göttingen fördert Kooperationen von Sportvereinen. Mit den Mitteln sollen kooperierende Vereine bei der Einstellung von vereinsspezifischen Fachkräften finanziell unterstützt und damit die Vereinslandschaft gestärkt werden. 50.000 Euro stehen zur Verfügung.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine aus dem Kreisgebiet, die dem Landessportbund Niedersachsen e.V. als ordentliches Mitglied angeschlossen und als gemeinnützug anerkannt sind. 

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und muss vor Beginn der Maßnahme bzw. der Beschäftigung erfolgen.

Die Zuwendung zu den Personalkosten kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent der dem Arbeitgeber entstehenden Bruttogesamtkosten (Arbeitgeber-Brutt), max. jedoch bis zu einer Höhe von 7.500 € pro vollem Jahr (12 Monate), gewährt werden.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderungen für Kooperationen von Sportvereinen (Landkreis Göttingen)“


Kontakt / Information

Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur

Internet
https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15599/show

Zurück zur Liste
Diese Seite teilen
Nach oben scrollen