Förderungen für Kooperationen von Sportvereinen (Landkreis Göttingen)
AntragsberechtigtSportvereine
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen
Informationen zum Fördermittel
Der Landkreis Göttingen fördert Kooperationen von Sportvereinen. Mit den Mitteln sollen kooperierende Vereine bei der Einstellung von vereinsspezifischen Fachkräften finanziell unterstützt und damit die Vereinslandschaft gestärkt werden. 50.000 Euro stehen zur Verfügung.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine aus dem Kreisgebiet, die dem Landessportbund Niedersachsen e.V. als ordentliches Mitglied angeschlossen und als gemeinnützug anerkannt sind.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und muss vor Beginn der Maßnahme bzw. der Beschäftigung erfolgen.
Die Zuwendung zu den Personalkosten kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent der dem Arbeitgeber entstehenden Bruttogesamtkosten (Arbeitgeber-Brutt), max. jedoch bis zu einer Höhe von 7.500 € pro vollem Jahr (12 Monate), gewährt werden.
Weiterführende Links
Kontakt / Information
Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur
Internet
https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15599/show