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Gedenkstättenfahrten für Jugendgruppen

Antragsberechtigt

Gemeinnützige freie Träger (Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen etc.)

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Internationales Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH

Informationen zum Fördermittel

Die IBB gGmbH verwaltet im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als bundeszentraler Anlaufpunkt die Förderung von Gedenkstättenfahrten aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und im Rahmen des Bundesprojekts „Jugend erinnert“.

Gefördert werden Fahrten von Jugendgruppen (im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren) zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrationslager, Vernichtungslager, Ghettos und an Orten der Massenermordung. Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen werden vorausgesetzt. Vor- und Nachbereitungskosten werden jedoch nicht gefördert.

Förderfähig sind Fahrten mit mindestens vier und höchstens acht Programmtagen. Ein Programmtag beinhaltet sechs Zeitstunden Programm. An- und Abreisetag können als volle Programmtage gerechnet werden, wenn mindestens vier Zeitstunden Programm stattfinden.

Es wird keine Mindestanzahl von Jugendlichen vorgeschrieben, besonders kleine Gruppengrößen sind dennoch im Anschreiben zu begründen. Um eine gute pädagogische Arbeit zu gewährleisten, sollen die Gruppen nicht mehr als 30 Jugendliche zählen.

Außerschulisch im Sinne der Förderung sind solche Fahrten, die nach Inhalt, Methodik und Struktur keinen überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium oder der Berufsausbildung dienen. Kooperationen von gemeinnützigen freien Trägern und Schulen beziehungsweise Hochschulen können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch gefördert werden.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Fördersätze (Höchstbeträge) pro Teilnehmenden sind

  • bis 40,- € Programmkosten/Unterkunft und Verpflegung pro Programmtag, zzgl. An- und Abreisetag, sofern diese nicht als Programmtage gelten
  • bis 60,- € Reisekostenzuschuss

Die Zuwendung darf die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. Gedenkstättenfahrten werden nicht vollfinanziert, der Einsatz von Teilnahmebeiträgen, Eigenmitteln oder Drittmitteln sind Voraussetzung für die Zuwendung.

Zusätzlich können pro Programmtag Honorarkosten in Höhe von 305,- € erstatten werden, sofern diese Kosten nachgewiesen werden.
Es werden maximal 30 Personen pro Fahrt gefördert. Fahrten werden nicht vollfinanziert.

Begleitpersonen können in einem angemessenen Verhältnis gefördert werden. Angesetzt wird ein Betreuungsschlüssel von 1:8 und mindestens zwei Betreuende (weiblich und männlich).

Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Es wird empfohlen, Anträge frühzeitig - zu Anfang eines Jahres - einzureichen, auch wenn die Fahrt erst Ende des Jahres geplant ist.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Gedenkstättenfahrten für Jugendgruppen“


Anprechpersonen

Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH

    Die Zentralstelle ist montags bis donnerstags von 9-15 Uhr telefonisch erreichbar.

     

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