Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit (Selbsthilfe-Richtlinie)
AntragsberechtigtVerbände, Vereine, Selbsthilfegruppen
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber
Land Niedersachsen, Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V.
Informationen zum Fördermittel
Mit der „Selbsthilfe-Richtlinie“ fördert das Land Niedersachsen Projekte zur Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit in „Sozialen Brennpunkten“, insbesondere wenn die Projekt zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der dort wohnenden Personen beitragen. Die Maßnahmen sollen gehäuft auftretenden sozialen Schwierigkeiten entgegenwirken. Projekte können z.B. in folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- durch präventive Angebote drohende Notlagen ganz oder teilweise abwenden
- den nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt oder die gegenseitige Unterstützung u. a. durch den Aufbau zielgruppenübergreifender Netzwerke fördern
- über Hilfeangebote informieren, Hilfen selbst entwickeln und sie koordinieren. Dies umfasst den Abbau von Zugangsschwellen zu bestehenden Hilfeangeboten und die Vermittlung zu solchen Hilfeangeboten
- die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten fördern
- ehrenamtlich aktive Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Tätigkeit qualifizieren und weiterbilden
- innovative Formen der Engagementförderung wie z. B. Stadtteilkassen umsetzen
- besondere Maßnahmen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, wie Planungen und Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse, unterstützen, wobei gemeindliche Aufgaben nicht Gegenstand der Förderung sind
- besondere Beteiligungs- und Mitwirkungs- und Hilfemöglichkeiten initiieren
- die Begegnung verschiedener Kulturen und Religionen und das friedliche Miteinander im Wohngebiet fördern
- die Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit und positiver Imageförderung für das Wohngebiet fördern
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Anträge können zum 30. April oder zum 31. Oktober eines Jahres bei der Koordinierungsstelle "LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V." eingereicht werden.
Die Zuwendungshöhe unterscheidet je nach Ausgaben-Art (Sach- oder Personalausgaben) und je nach antragstellender Organisation. Die Koordinierungsstelle "LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V." berät interessierte Personen und Organisationen zu den Förderbedingungen (die Kontaktdaten sind unten angegeben).
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit (Selbsthilfe-Richtlinie)“
Anprechpersonen
- Telefon: 0511 - 701 07 09
- E-Mail: selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de
- Gehe zur Webseite: www.lag-nds.de/sh-rl