Kulturprojekte (Förderung des Landschaftsverbandes Südniedersachsen)
AntragsberechtigtGemeinnützige und öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Sitz in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden
Antragsfristzum Quartalsende
Fördermittelgeber:
Landschaftsverband Südniedersachsen e.V.
Informationen zum Fördermittel
Aus Verbandsmitteln und regionalisierten Landesmitteln fördert der Landschaftsverband Südniedersachsen Kulturprojekte, die überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt werden. Der Sitz des Projektträgers und sein Tätigkeitsschwerpunkt ist unerheblich. Die Anträge werden nach den Förderkriterien des Landschaftsverbandes bewertet und vom Vorstand entschieden. Die Förderkriterien umfassen drei Ziele, die in unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung der Anträge einfließen:
- Teilhabe ausweiten (dreifache Gewichtung)
- Vielfalt fördern (zweifache Gewichtung)
- Attraktivität steigern
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die beantragte Förderung soll in der Regel nicht mehr als 50 % der geplanten Gesamtausgaben für das Projekt umfassen (bei investiven Maßnahmen: bis 75 %), sie muss mindestens 1.000 € und darf nicht mehr als 10.000 € betragen.
Ausgeschlossen ist die Bezuschussung von Baumaßnahmen, denkmalpflegerischen Sanierungen (auch an Orgeln), des Ankaufs von Kunstobjekten und von Sammlungen.
Antragstermin ist jeweils das Quartalsende, also 31. Dezember, 31. März, 30. Juni und 30. September eines Jahres. Anträge für das Folgejahr werden erstmals zum 30. September angenommen. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-4 Wochen nach diesen Terminen und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt.
Weiterführende Links
Förderkriterien des Landschaftsverbandes Südniedersachsen
Mehr Informationen zum Gebiet des Landschaftsverbandes Südniedersachsen e.V.
Anprechpersonen
37073 Göttingen
- Telefon: 0551 63443264
- E-Mail: gst@landschaftsverband.org
- Gehe zur Webseite: www.landschaftsverband.org