Quartiersbudget
AntragsberechtigtVereine, Initiativen, Bürger*innen aus den Städten im Landkreis Göttingen
Antragsfristkeine Antragsfrist
Fördermittelgeber:
Landkreis Göttingen
Informationen zum Fördermittel
Mit dem Quartiersbudget fördert der Landkreis Göttingen Maßnahmen, die aus der Stadt selber heraus kommen. Die Maßnahme soll innovativ („etwas Neues anstoßen“) und nachhaltig sein. Sie soll das Ziel verfolgen, die verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen (z.B. zugezogene und alteingesessene Einwohner*innen) zusammenzubringen.
Antragsberechtigt für das Quartiersbudget sind Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen aus den folgenden Grund- und Mittelzentren im Landkreis Göttingen:
- Bad Lauterberg im Harz
- Bad Sachsa
- Dransfeld
- Duderstadt
- Hann. Münden
- Herzberg am Harz
- Osterode am Harz
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Für die sieben Städte stehen insgesamt 20 Budgets je 500,- € zur Verfügung. Orientiert an der Einwohner*innengröße erhalten die Städte 1-5 Budgets (genaueres ist den Zuwendungskriterien zu entnehmen). Anträge können Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen über die Ansprechpartner*innen bei den Kernstädten initiieren.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Quartiersbudget“
Anprechpersonen
Philipp Kallenbach
37083 Göttingen
- Telefon: 0551 525-2665
- E-Mail: Kallenbach@landkreisgoettingen.de