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Spiel des Jahres - Förderprogramm

Antragsberechtigt

Vereine, öffentliche Einrichtungen (Kitas, Schulen etc.), Stiftungen und Gesellschaften

Antragsfrist

15.02.2025

Fördermittelgeber
Spiel des Jahres e.V.

Informationen zum Fördermittel

Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken. Das Förderprogramm umfasst verschieden Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:

  • Bibliotheken und Ludotheken
  • Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
  • Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
  • Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
  • Festivals, Conventions und Tagungen
  • Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
  • Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
  • das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden.

Die Einreichungsfrist für das Förderprogramm 2025: Samstag, 1. Februar 2025. Anträge für große Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, Publikationen sowie wissenschaftliche Vorhaben können abweichend von der Einrichtungsfrist jederzeit gestellt werden.

In der Projektkonzeption muss eine Person genannt werden, die für die Spiele verantwortlich ist und gewährleistet, dass die Spiele zum Einsatz kommen. Der reine Aufbau einer Spielesammlung wird nicht gefördert, genauso wenig wie herkömmliche Openair-Bodenspiele, Kicker, Tischtennisplatten etc.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten. Verpflegung, Snacks und Getränke werden nicht übernommen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Spiel des Jahres - Förderprogramm“


Anprechpersonen

Spiel des Jahres e.V.

    Öffnungszeiten:
    Mo. bis Fr.: 8:30–12:30 und 13:00–17:00 Uhr

     

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