Sportstättenförderung (Landkreis Göttingen)
AntragsberechtigtSportvereine und -verbände, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen
Informationen zum Fördermittel
Der Landkreis Göttingen berät, fördert und unterstützt Bauvorhaben auf dem Gebiete des Sports. Zuschüsse können für den Neu- oder Umbau sowie für die Erweiterung und Erhaltung von Sportstätten und Gemeinschaftsanlagen beantragt werden.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die Zuwendung kann für Gebietskörperschaften und Vereine/Verbände bis zu 20 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei umweltfreundlicher Bauweis kann die Zuwendung bis zu 30 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) betragen. Auch bei gemeinsamen baulichen Maßnahmen von Vereinen und/oder Kommunen kann die Zuwendung bis zu 30 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) betragen.
Bei Sportvereinen und -verbänden können in begründeten Fällen Eigenleistungen mit einem Stundensatz von 10,00 Euro berücksichtigt werden.
Anträge können bis zum 30.09. eines Jahres für Maßnahmen, die im Folgejahr begonnen / umgesetzt werden, eingereicht werden.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Sportstättenförderung (Landkreis Göttingen)“
Kontakt / Information
Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur