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Start2Act

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine und Organisationen

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Informationen zum Fördermittel

Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Inhaltlicher Kern der Projekte muss die Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und der Prävention von (sexualisierter) Gewalt sein.

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Bei allen Maßnahmen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen oder die sie betreffen, müssen diese auch beteiligt werden (beispielsweise durch Befragungen, (Mit-)bestimmung der Maßnahmen, Berücksichtigung von relevanten Studien).

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Förderhöhe und Einreichungsfristen unterscheiden sich je nach Projektart.

Typ 1: Förderung für ein Impulsprojekt (2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.

Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern

Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)

Antragsfrist: mind. 6 Wochen vor geplantem Projektstart. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht. 

Typ 2: Förderung für ein Expertiseprojekt (8.000 Euro)
Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.

Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Qualifizierungen und Entwicklung von Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt für Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern

Budget: bis zu 8.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)

Antragsfrist: 31.01.2025

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Start2Act" und zu Infoveranstaltungen zum Förderprogramm


Kontakt / Information

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

A. Müller

Telefonnummer: 030 - 48 48 60 69

E-Mail-Adresse: mueller@bkj.de

A. Hessel

Telefonnummer: 030 - 48 48 60 64

E-Mail-Adresse: hessel@bkj.de

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