Zuwendungen für Kunst- und Kulturschaffende (Landkreis Göttingen)
AntragsberechtigtVereine, Institutionen, Einrichtungen aus dem Kunst- und Kulturbereich sowie (Einzel-)Künstler*innen im Landkreis Göttingen
Antragsfristkeine Antragsfrist
Fördermittelgeber:
Landkreis Göttingen
Informationen zum Fördermittel
Der Landkreis Göttingen gewährt Zuschüsse zur Förderung der Kunst und Kultur. Die Zuwendungsempfänger (s.o.) müssen ihren Sitz/Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen (inkl. Stadt Göttingen) haben und die Arbeit muss Zielgruppen aus dem Kreisgebiet ansprechen.
Förderfähig sind insbesondere:
a) Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen / Projekten
b) Aufwendungen für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen / Materialien
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Im Förderbereich a) beträgt die Zuwendung bis zu 50% der Gesamtaufwendungen (max. 4.000 €) und im Förderbereich b) beträgt die Zuwendung bis zu 60% der Gesamtaufwendungen (max. 3.000 €).
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Veranstaltung, des Projekts oder der Anschaffung beim Landkreis Göttingen zu stellen (Antragsformular siehe weiterführende Links unten). Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Entscheidunge über die Höhe der Zuwendung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs (und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel).
Weiterführende Links
Kontakt / Information
Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur
Informationen zu den Ansprechpersonen erhalten Sie auf der Info-Seite zur Kulturförderung