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Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit

Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen: 

  • Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
  • Freizeiten
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Seminare, Bildungsmaßnahmen
  • Materialbeschaffung
  • Besondere Projekte
  • Versicherungsschutz

Weitere Informationen finden Sie in der Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Ansprechpersonen

Ines Bode

Fachbereich Jugend, Fachdienst Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe
Landkreis Göttingen
Gothaer Platz 2
37081 Göttingen

Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit, Verleih von Großkanadiern für die Kinder- und Jugendarbeit


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